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„1 Euro-Mittagessen" für Kinder von Eltern mit geringem Einkommen:
Das Verpflegungsentgelt für Kinder von Geringverdienern in den Mannheimer Schulen wurde zum 1. September 2008 auf 1,00 Euro je Mittagessen gesenkt. Diese Ermäßigung kann durch Vorlage eines vorgefertigten Formulars und der entsprechenden Nachweise beantragt werden.
Geringverdiener sind Eltern, die nachweislich „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II" oder „Leistungen zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung nach SGB XII" erhalten oder denen die Zahlung nach § 90 (3) + (4) SGB VIII nicht zumutbar ist.
Informationen zu Ermäßigungen auf den Ausgabepreis der Mittagsverpflegung im Merkblatt. |