Suchtvereinbarungen I+II
Suchtvereinbarung des Lessing-Gymnasiums Mannheim
Präambel
Diese Suchtvereinbarung stellt eine Hilfe zum Umgang mit Fällen von Suchtmittelmissbrauch im Schulbereich dar. Sie versteht sich als Hilfestellung für die direkt betroffenen Schüler/innen und die verantwortlichen Lehrkräfte der Schule. Sie dient darüber hinaus dem Schutz aller Schülerinnen und Schüler der Schule.
Unter Suchtmitteln versteht diese Vereinbarung Alkohol und illegale Drogen. Medikamente können bei bestimmten Konsummustern ebenfalls dazugezählt werden. Durch diese Vereinbarung wird eine notwendige Konsequenz im Vorgehen bei Einzelfällen erzielt, die zu einer effektiven Vermittlung von Hilfsangeboten für die Betroffenen führen sollen.
1. Stufe
- Verhaltensauffällige Schülerinnen/Schüler sollen beobachtet werden.
- Bei fortgesetztem auffälligen Verhalten führt die/der Klassenlehrer/in bzw. Fachlehrer/in ein erstes Gespräch.
- Entsteht ein Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch, werden der Schülerin/dem Schüler entsprechende Hilfsangebote unterbreitet.
- Gleichzeitig wird erwartet, dass sich die Schülerin/der Schüler um eine Verhaltensänderung bemüht, wobei sie/er über die weiteren Stufen der Suchtvereinbarung informiert wird.
- Ein weiteres Gespräch wird vereinbart (Termin 2 – 4 Wochen)
- Konnte der Verdacht nicht ausgeräumt werden, tritt Stufe 2 in Kraft.
2. Stufe
Gesprächsteilnehmende Schülerin/Schüler Lehrkraft, die als erste mit dem Problem konfrontiert wurde Suchtpräventionslehrkraft der Schule
auf Wunsch Person(en) des Vertrauens der Schülerin/des Schülers evtl. Erziehungsberechtigte
Gesprächsinhalte / Ziele / Maßnahmen:
- Der Schülerin/dem Schüler gegenüber wird festgestellt, dass sie/er die Absprachen laut Stufe 1 der Suchtvereinbarung nicht eingehalten hat.
- Es wird erneut gefordert, das Verhalten zu ändern und Hilfsangebote anzunehmen.
- Die Schülerin/der Schüler wird über die Konsequenzen ihres/seines Verhaltens informiert (z.B. auch nach § 90 Schulgesetz).
- Die im Gespräch getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und von allen Gesprächsteilnehmern unterschrieben.
- Ein weiteres Gespräch wird vereinbart.
- Erfolgt im vereinbarten Zeitraum keine Verhaltensänderung tritt Stufe 3 in Kraft.
3. Stufe
Gesprächsteilnehmende: s.Stufe 2 zusätzlich Erziehungsberechtigte Schulleiter/in Beratungslehrer/in (auf Wunsch einer/eines Beteiligten)
Gesprächsinhalte / Ziele / Maßnahmen:
- Der unverzügliche Besuch einer psychosozialen Beratungsstelle wird verbindlich verlangt.
- Im Rahmen einer Rechtsbelehrung wird auf § 90 Schulgesetz hingewiesen und die Möglichkeit eines Schulausschlusses angedroht, wenn keinerlei Hilfsangebote angenommen bzw. keine Verhaltensänderung erkennbar ist.
- Die im Gespräch getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und von allen Gesprächsteilnehmern unterschrieben.
4. Stufe
Gesprächsteilnehmende s.o. zusätzlich gegebenenfalls das Jugendamt
Gesprächsinhalte / Ziele / Maßnahmen:
- Wurden die Vereinbarungen von Stufe 3 nicht eingehalten, so werden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 Schulgesetz eingeleitet.
- Hilfsangebote werden wiederholt unterbreitet.
- Die im Gespräch getroffenen Vereinbarungen werden schriftlich festgehalten und von allen Gesprächsteilnehmern unterschrieben.
5. Stufe
Bei Nichteinhaltung verfügter Auflagen erfolgt in der Regel befristeter oder endgültiger Schulausschluss nach § 90 Schulgesetz.
Anmerkung
Von diesem Vorgehen kann abgewichen werden, wenn z.B. die Beratungsstelle es empfiehlt.
| Wird festgestellt, dass die Schülerin/der Schüler auf dem Schulgelände oder in unmittelbarer Nähe mit illegalen Drogen handelt, erfolgt unverzüglich der Schulausschluss nach § 90 Schulgesetz. |
Suchtvereinbarungen II
Informationsstrategie nach Erstellung der Suchtvereinbarung (Lessing-Gymnasium)
| Adressaten |
Neueinführung |
Regelmäßige Erinnerung |
Neuzugänge |
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Eltern |
Schulkonferenz/Schulleitung
Aufnahme in die Hausordnung
Schulleitung/Elternbeirat:
Verteilung der Suchtvereinbarung an alle Eltern (Bestätigung der Kenntnisnahme)
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Elternbeiratsvorsitzende
Erste Elternbeiratssitzung des Schuljahres
(Elternvertreter/in) Klassenlehrer/in:
Erste Klassenpflegschaftssitzung des Schuljahres |
Schulleitung/Sekretariat
Bei Neuaufnahme Aushändigen der Hausordnung und Hinweis auf die Inhalte
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Schülerinnen und Schüler |
Schülersprecher/innen:
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Klassenlehrer/in:
Verfügungsstunde zu Beginn des Schuljahres (Vermerk im Klassenbuch) und aus gegebenem Anlass
Fachlehrer/innen:
Im Zusammenhang mit entsprechenden Lehrplan-einheiten |
Schulleitung/Sekretariat
Bei Neuaufnahme
Aushändigen der Hausordnung und Hinweis auf die Inhalte |
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Information der Klassensprecher/innen in der nächsten Schülerratssitzung
Aushändigen der Suchtvereinbarung
Klassensprecher/innen, Klassenlehrer/in oder Suchtpräventionslehrer/in:
Information in jeder Klasse |
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| Lehrkräfte |
Schulleitung/ Suchtpräventionslehrkraft
Information des Kollegiums im Rahmen eines eigenen Tagesordnungspunktes auf der nächsten Gesamtlehrerkonferenz, Aushändigen der Suchtvereinbarung |
Schulleitung
Eröffnungskonferenz zu Beginn des Schuljahres / Hinweise für Klassenlehrer/innen |
Schulleitung/Sekretariat
Aushändigen der Hausordnung und Hinweis auf die Inhalte |
Von der Schulkonferenz am 27. April 2002 beraten und beschlossen. gez. Uta Vater, Oberstudiendirektorin
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