Wichtige Information zum Entschuldigungsverfahren in der Kursstufe:
Spätestens am 2. Tag nach Wiederaufnahme des Schulunterrichts ist den jeweiligen Fachlehrerinnen und Fachlehrern eine Entschuldigung vorzulegen, die durch die Unterschrift derselben in der dafür vorgesehenen Tabelle (siehe Entschuldingsblatt für die Kursstufe) dokumentiert werden muss.
Spätestens 2 Wochen nach Wiederaufnahme des Schulunterrichts ist das ausgefüllte Entschuldigungsblatt der Tutorin bzw. dem Tutor abzugeben.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler benötigen eine Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten; volljährige Schülerinnen und Schüler stellen ihre Entschuldigung in Eigenverantwortung aus.